Das Reihengrab ist eine Grabstätte, die der Reihe nach belegt wird. Eine Inanspruchnahme der Gräber ist erst im Todesfall möglich, und die Angehörigen haben keine Wahl bei der Lage des Grabes – es wird von der Friedhofsverwaltung nach Bedarf zugeteilt. Sobald eine Beerdigung stattgefunden hat, wird das Reihengrab einfach auf das nächste in der Reihe vorgeschritten. Das bedeutet, dass jede Person ein eigenes Grab erhält.
Im Gegensatz dazu kann bei einem Wahlgrab, das für mehrere Personen vorgesehen ist, die Beisetzung mehrerer Verstorbener in einem einzigen Grab erfolgen. Bei einem Reihengrab jedoch wird nach jeder Bestattung das nächste Grab in der Reihe belegt.
Die Ruhezeit eines Reihengrabes beträgt 20 Jahre und können in der Regel nicht verlängert werden.