Hausarzt:
Wenn der Hausarzt erreichbar ist, kann er den Tod feststellen und die Todesbescheinigung direkt ausstellen. Dies ist oft der bevorzugte Weg, da der Arzt die medizinische Vorgeschichte des Verstorbenen kennt.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Sollte der Hausarzt nicht verfügbar sein, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden. Die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes lautet 0561 116117. Dieser Dienst ist in der Regel rund um die Uhr erreichbar und kann ebenfalls die Todesbescheinigung ausstellen.
Notarzt (nur vorläufige Todesbescheinigung):
Wenn ein Notarzt den Tod feststellt, kann dieser nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Diese reicht aus, um den Verstorbenen durch den Bestatter abholen zu lassen. Eine ordentliche Todesbescheinigung wird später vom Hausarzt oder einem anderen zuständigen Arzt ausgestellt und kann dann beim Bestatter nachgereicht werden.