Trauerfall
Das Grab eines Angehörigen ist ein Ort der Erinnerung und der Trauer.
Ihr Helfer in der Trauer
Im Todesfall kommt auf die Hinterbliebenen eine große Zahl an Formalitäten zu. Gesetzliche Auflagen und Vorschriften machen den Betroffenen diese Aufgabe nicht leicht. Wir helfen Ihnen dabei. Beispiele von Formalitäten, Behörden und Institutionen.
1. Erstkontakt und Koordination
Erstkontakt & Koordination – wir entlasten Sie Schritt für Schritt
Schon beim ersten Gespräch sind wir für Sie da – ohne Zeitdruck, in Ruhe und mit offenem Ohr.
Wir helfen Ihnen, erste Entscheidungen zu treffen, nehmen Ihnen organisatorischen Druck ab und bieten Raum, Sorgen und Nöte auszusprechen.
2. Todesbescheinigung
Hausarzt:
Wenn der Hausarzt erreichbar ist, kann er den Tod feststellen und die Todesbescheinigung direkt ausstellen. Dies ist oft der bevorzugte Weg, da der Arzt die medizinische Vorgeschichte des Verstorbenen kennt.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Sollte der Hausarzt nicht verfügbar sein, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden. Die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes lautet 0561 116117. Dieser Dienst ist in der Regel rund um die Uhr erreichbar und kann ebenfalls die Todesbescheinigung ausstellen.

Notarzt (nur vorläufige Todesbescheinigung):
Wenn ein Notarzt den Tod feststellt, kann dieser nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Diese reicht aus, um den Verstorbenen durch den Bestatter abholen zu lassen. Eine ordentliche Todesbescheinigung wird später vom Hausarzt oder einem anderen zuständigen Arzt ausgestellt und kann dann beim Bestatter nachgereicht werden.
3. Friedhofsverwaltung Termin
Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Friedhof und koordinieren alle notwendigen Schritte rund um die Bestattung – zuverlässig, einfühlsam und mit dem Blick für das Wesentliche.
4. Kirche
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Abstimmung mit der Kirchengemeinde und organisieren eine kirchliche Trauerfeier – unabhängig von Konfession oder religiöser Bindung.
5. Nachlassgericht & Erbschein
Um den Nachlass zu regeln, wenden Sie sich bitte an das zuständige Nachlassgericht – in der Regel ist dies das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
Die Klärung liegt in Ihrer Verantwortung als Angehörige. Wir unterstützen Sie gerne mit Hinweisen, welche Unterlagen Sie dafür bereithalten sollten.
6. Beurkundung beim Standsamt
Nach dem Eintritt des Todes muss dieser beim Standesamt beurkundet werden. Dazu wird die ärztliche Todesbescheinigung benötigt.
Wir übernehmen diesen Behördengang für Sie und sorgen dafür, dass die Sterbeurkunden zeitnah ausgestellt werden. Welche Unterlagen benötigt werden
Für die Beurkundung beim Standesamt werden immer bestimmte Dokumente benötigt – dazu zählen die ärztliche Todesbescheinigung sowie Familienpapiere wie zum Beispiel die Heirats- oder Geburtsurkunde.
Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, übernehmen wir den Rest für Sie – zuverlässig und fristgerecht.
7. Abmeldung Behörden
Nach der Beurkundung informiert das Standesamt automatisch das Finanzamt sowie das Einwohnermeldeamt über den Todesfall. Die steuerliche Abmeldung sowie die Abmeldung aus dem Melderegister erfolgen in der Regel ohne weiteres Zutun der Angehörigen.
8. Abmeldung Privatwirschaft
Neben den behördlichen Meldungen sollten auch private Vertragspartner informiert werden – dazu zählen z. B. Versicherungen, Banken, Vermieter, Telefonanbieter, Mitgliedschaften oder Abonnements.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine Übersicht zu erstellen und auf Wunsch auch bei der Abmeldung zu helfen, soweit dies möglich ist.
Kontakt
0561 35 05 0
Telefon